Allgemeine Geschäftsbedingungen Jane Doe Tattoo
Der Kunde erklärt mit dem Vertragsabschluss mit der Firma Jane Doe Tattoo, Inhaberin Anastasia Windhorst, im Folgenden Jane Doe Tattoo, dass er die hier aufgezählten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat.
1. Die Annahme eines Auftrages seitens Jane Doe Tattoo erfolgt ausschließlich zu den bei der Terminvereinbarung festgelegten Vertragsinhalten.
Später erfolgende Änderungswünsche seitens des Kunden, stellen eine Änderung des Vertrages dar und berechtigen Jane Doe Tattoo zur Stornierung eines Auftrages. Wir behalten uns außerdem vor, einen Kundenauftrag ohne Angabe von spezifischen Gründen abzulehnen.
Gründe hierfür können religiös oder politisch motivierte Motivwünsche sein, Motive die menschenverachtend sind, Motive die die Rechte von Minderheiten verletzen oder in einer dem Tätowierer nicht bekannten Sprache auszuführen sind. Hierzu zählen auch jegliche Tätowierungen im Intimbereich oder Motivwünsche, die nach Ansicht des Tätowierers nicht umsetzbar sind.
Eine endgültige Aussage über einen Endpreis der Tätowierung, kann generell nicht erfolgen außer bei kleinen Projekten, die die Dauer einer Sitzung nicht übersteigen. Bei großen Projekten, die mehrere Sitzungen benötigen könnten, kann nur eine maximale Preisaussage, bezogen auf die Dauer einer einzelnen Sitzung getroffen werden.
Kunden, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden von uns grundsätzlich nicht tätowiert.
2. Mit dem Vertragsabschluss hat der Kunde eine individuelle Anzahlung zu entrichten. Diese deckt den anfallenden Zeitaufwand für die vorherige Gestaltung und das Blockieren eines zeitlich begrenzten Termins ab und ist nicht zu erstatten, sofern diese Leistung bereits vor dem Tattoo Termin in Form eines Entwurfes erbracht wurde.
Der Kunde erwirbt damit kein Nutzungsecht an dem Entwurf oder die Aushändigung des Entwurfes zwecks der eigenen Nutzung. Der Entwurf/Skizze bleibt geistiges Eigentum von Jane Doe Tattoo. Die Mindesthöhe der Anzahlung beträgt 50,- € für ein kleines Tattoo, für ein größeres Tattoo beträgt die Mindesthöhe der Anzahlung 100,- €.
3. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach der Dauer der jeweiligen Sitzung und dem gestalterischen Aufwand und kann bis zu fünfzig Prozent der vereinbarten Gesamtsumme der jeweiligen Sitzung betragen.
Die geleistete Anzahlung wird dem Kunden nur in Form eines Gutscheins / einer Gutschrift erstattet wenn:
3.1 der Termin spätestens vierzehn Tage vorher, schriftlich per Email abgesagt wird und der Tätowierer noch keine Gestaltungsarbeiten vorgenommen hat. Bei geleisteter Vorarbeit, ohne erneuten Terminwunsch seitens des Kunden, verfällt die Anzahlung.
3.2 die Absage später als in Punkt 3.1 erfolgt und dies aus Gründen geschieht, die der Kunde nachweislich nicht verantworten kann. (zum Beispiel Unfall, plötzliche Krankheit, höhere Gewalt) Bei plötzlich auftretender Krankheit, später als sieben Tage vor dem Termin, reicht die Kopie eines ärztlichen Attestes.
3.3 der Termin seitens Jane Doe Tattoo aus Gründen abgesagt wird, die der Kunde nicht zu verantworten hat. Die Rückerstattung einer Anzahlung ist ausgeschlossen, sobald der Tätowierer mit dem Auftrag begonnen hat. Hierzu zählt die zeichnerische bzw. gestalterische Vorleistung, die in Punkt 3 beschrieben wird und nicht nur das Tattoo selbst.
3.4 Wenn eine Absage gemäß Punkt 3.1; 3.2; 3.3 erfolgt, wird die Anzahlung in Form eines Gutscheines, in Höhe der geleisteten Anzahlung erstattet. Dieser hat eine Gültigkeit von drei Jahren und ist übertragbar.
Sollte es zu einer Terminabsage seitens des Kunden kommen, aufgrund von Umständen die er nicht zu vertreten hat, hat der Kunde Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins. Beim Zustandekommen der Vereinbarung eines neuen Termins, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückerstattung der im Vorfeld geleisteten Anzahlung.
Sofern die Absage des Termins aus Gründen erfolgt, die der Kunde zu vertreten hat, fällt die Vereinbarung eines Ersatztermins in das Ermessen des Tätowierers. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf eine Bevorzugung bei der Findung eines Ersatztermins. Im Fall einer Terminabsage durch den Tätowierer hat der Kunde Anspruch auf eine bevorzugte Behandlung bei einer frühestmöglichen Neuterminierung.
4. Bei Nichterscheinen ohne Absage bei einem vereinbarten Termin, stellen wir 50% der Gesamtsumme, der vereinbarten Sitzung, als Verdienstausfall in Rechnung.
5. Im Fall einer nicht begonnenen oder nicht abgeschlossenen Tätowierung, hat der Kunde keinen Anspruch auf den vom Tätowierer angefertigten Entwurf. Wünscht der Kunde den Entwurf zu erwerben, muss dies mit einer gesonderten Vereinbarung abgeklärt werden. Bei freihändig angefertigten Arbeiten ist dies grundsätzlich nicht möglich.
6. Wenn der Kunde vor dem eigentlichen Tattoo Termin eine Änderung des ursprünglich vereinbarten Motivs oder größere Änderungen des bereits angefertigten Motivs wünscht, wird der dadurch entstehende Mehraufwand mit 100 Euro pro angefangene Arbeitsstunde berechnet. Bei Nichtgefallen eines angefertigten Entwurfes wird die geleistete Anzahlung als Honorar für den entstandenen Aufwand einbehalten.
7. Die Durchführung eines Tattoo Termins hängt davon ab, ob der Kunde die notwendige körperliche und geistige Eignung aufweist, die hierfür zwingend notwendig ist. Diese besteht nicht wenn eine oder mehrere nachfolgende Punkte zutreffen und führt zum Ausschluss der vereinbarten Tattoo Sitzung. Diese sind:
a) Konsum von Alkohol, verschreibungspflichtigen Medikamenten oder sonstigen Betäubungsmitteln.
b) Die Einnahme von Blutverdünnern, Antibiotika (hier muss die letzte Einnahme 10 Tage zurück liegen) oder sonstigen Medikamenten, die das Tätowieren behindern oder komplett ausschließen.
c) Jegliche Art von Erkrankungen, die die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder stark beeinträchtigen.
- d) Minderjährigkeit der Kunden.
- e) Bei weiblichen Kunden eine mögliche/bestehende Schwangerschaft und auch
der Zeitraum der Stillzeit der Kundin.
f) Das Betäuben der Hautoberfläche, durch jegliche Lokalanästhetika, ohne vorherige Absprache mit dem zuständigen Tätowierer.
g) Eine bereits aufgetretene Allergie gegen die Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Mittel, die zum Tätowieren verwendet werden.
h) Einschränkung der eigenen Willensbildung oder die Vertretung durch einen Vormund, aufgrund eines eingeschränkten Geistes- oder Reifezustandes, der die Einwilligung zu einer Körperverletzung unwirksam macht.
i) Ein nicht zumutbarer, allgemeiner hygienischer Zustand des Kunden.
g) Unzumutbares, beleidigendes oder respektloses Verhalten gegenüber dem Tätowierer.
Ferner behalten wir uns das Recht vor, den Termin nicht durchzuführen wenn der Kunde durch sein Benehmen, den Eindruck erweckt, dass das Durchführen einer Tätowierung nicht möglich oder riskant für ihn wäre.
Eine schriftliche Einwilligungserklärung des Kunden, vor jedem Termin, ist zwingend notwendig. Sollte dies aufgrund der fehlenden rechtlichen Eignung oder sonstiger hier vertraglich aufgeführter Gründe oder dem Verhalten der Person nicht möglich sein und somit der Durchführung des Termins verhindern, gilt dies als Absage durch den Kunden, durch Umstände die er selbst zu vertreten hat.
8. Bei Cover up Arbeiten kann keine Gewähr für folgende, mögliche Nebenwirkungen übernommen werden:
Eventuelle allergische Reaktionen, aufgrund von möglichen Wechselwirkungen der alten und neuen Tattoo Farbe. Eine vollständige Überdeckung des alten Tattoos kann ebenfalls nicht garantiert werden. Es kann zu unerwünschten Farbverläufen kommen. Hierfür kann seitens des Tätowierers keine Haftung übernommen werden, Ausnahme bilden Fälle in denen Beschriebenes vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Eine genaue Bestimmung des anfallenden Aufwandes bei einem Cover up ist vorher nicht zu bestimmen. Eventuell anfallende zusätzliche Sitzungen und der damit verbundene zusätzliche Aufwand, muss vom Kunden getragen werden.
Soweit es sich bei der Tätowierung um ein Cover up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringen Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden, es sei denn, sie wurde von dem Tätowierer grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Auch lässt sich nicht ausschließen, dass ein erfolgreiches Cover up mehr Zeit oder mehrere Sitzungen erfordert, als zunächst prognostiziert. Der in einem solchen Fall entstehende Mehraufwand ist vom Kunden zu tragen.
9. Wundpflege – Bei eventuell entstehenden Infektionen, Komplikationen und den daraus erfolgenden negativen Folgen, die Seitens des Kunden, durch falsche Wundpflege, Fehler beim Pflegen und grob fahrlässiges Verhalten, kann keine Haftung übernommen werden. Die mit gegebene Pflegeanleitung muss stets befolgt werden. Bei eventuellen Wundheilungsstörungen, Vernarbungen oder Beschädigungen des Tattoos, sollte der Kunde unverzüglich Kontakt zum ausführenden Tätowierer aufnehmen. Bei schwerwiegenden Problemen (eventuelle Infektionen, andere schwere Verläufe wie Allergien) sollte umgehend ein Hautarzt konsultiert werden.
10. Bei eventuellen Farbverlusten, im Zuge des Heilungsprozesses der Tätowierung, wird für das Nachstechen keine Gebühr erhoben, sofern dies im Zeitraum einer dreimonatigen Frist nach dem Tattoo Termin geschieht, die Ursachen dafür nicht mit falscher Pflege oder grob fahrlässigem Verhalten Seitens des Kunden zusammenhängen (Vollbäder, Sonneneinstrahlung, Kratzen, unzureichende Pflege während der Heilungsphase). Liegt die Ursache im fehlverhalten des Kunden oder wird der genannte Zeitraum überschritten, wird für die Korrektur eine Gebühr erhoben, die sich nach dem entstehenden Aufwand richtet.
11. Die vom Tätowierer angefertigten Entwürfe unterliegen dem Urheberrecht des Künstlers. Mit der getätigten Anzahlung erwirbt der Kunde kein Recht an dem entstandenen Kunstwerk oder einem Entwurf, sondern lediglich die Nutzung im Zuge einer später erfolgenden Tätowierung. Somit gilt auch die geleistete Anzahlung, im Falle einer Stornierung des Termins, nicht als Kaufvertrag für den Entwurf, sondern lediglich als Aufwandsentschädigung für den entstandenen Arbeitsaufwand des Tätowierers.
12. Gutscheine können über eine Onlinebestellung oder im Geschäft erworben werden. Diese sind übertragbar und haben eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Der Tätowierer kann trotz eines Gutscheines einen Motivwunsch auch ohne Angabe von Gründen ablehnen, sofern dieser nach seinem eigenen Ermessen nicht in seinen Arbeitsbereich passt oder wenn Punkt 2 eintritt.
13. Für verschmutzte oder beschädigte Kleidung und andere private Gegenstände, die sich während des Tätowiervorganges im Tattoobereich befinden, übernehmen wir keine Haftung. Es sei die Beschädigung ist durch grob fahrlässiges Verhalten des Tätowierers herbeigeführt worden.